Deutscher Hotel- und Gaststättenverband Niedersachsen

Yorckstrasse 3, 30161 Hannover
Fon +49 511/337060, Fax +49 511/3370629
landesverband​[at]​dehoga-niedersachsen.de, www.dehoga-niedersachsen.de

Pro AGG!

Abgewiesen zu werden ist immer und für jeden ärgerlich. Deshalb haben Türsteherinnen und Türsteher eine schwierige und anspruchsvolle Aufgabe. Sie müssen den Einlass in eine Diskothek regeln und manchmal eben auch Besucherinnen oder Besucher abweisen.

Das Allgemeine Gleichbehandlung-Gesetz (AGG) regelt unmissverständlich, welche Abweisungsgründe unzulässig und rechtswidrig sind.

Es gibt aber auch zulässige Abweisungsgründe. In bestimmten Fällen sind die Türsteherinnen und Türsteher - die im Auftrag der Betriebsinhaber das Hausrecht ausüben – sogar gesetzlich verpflichtet, Gäste abzuweisen. 

Informationen für den Diskothekenbesuch:

Der Informationsflyer informiert sowohl unsere Gäste als auch die verantwortlichen Türsteherinnen und Türsteher vor Ort über die Regeln und weist auf Ansprechpartner für die Fälle hin, in denen sich jemand zu Unrecht abgewiesen fühlt.