Deutscher Hotel- und Gaststättenverband Niedersachsen
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Stand: 17.03.2022
Das niedersächsische Gastgewerbe erklärt sich solidarisch mit der Ukraine und den Menschen, die nun in ihrer Heimat den Schrecken des Krieges ausgesetzt sind und ihr Land verlassen müssen. Den DEHOGA Niedersachsen erreichen zahlreiche Anfragen von Mitgliedsbetrieben, die aktiv helfen wollen.
Möglichkeiten der Unterstützung hat der DEHOGA daher – ohne Anspruch auf Vollständigkeit – nachfolgend aufgeführt. Die Inhalte werden fortlaufend aktualisiert.
Menschen, die aufgrund des russischen Krieges aus der Ukraine geflüchtet sind, wird in Deutschland vorübergehender Schutz gewährt. Bereits mit dem vorläufigen Dokument über das Aufenthaltsrecht nach § 24 Aufenthaltsgesetz, einer sogenannten Fiktionsbescheinigung, können Sie als Arbeitgeber*in Geflüchtete aus der Ukraine beschäftigen. Die Fiktionsbescheinigung der Ausländerbehörde und später die Aufenthaltserlaubnis müssen dabei mit dem Eintrag „Erwerbstätigkeit erlaubt/gestattet“ versehen sein. Sollten Personen noch vom visumsfreien Aufenthalt profitieren, gilt ein Arbeitsverbot.
Neben einzelnen regionalen und privaten Organisationen sind auch viele namhafte Hilfsorganisationen konkret in der Hilfe für die ukrainischen Flüchtlinge und auch vor Ort aktiv. Das DZI Spendensiegel ist dabei ein wichtiger Indikator für die Seriosität von Hilfsorganisationen. Das DZI hat diejenigen Organisationen zusammengestellt, die sich aktiv für die Ukraine und ihre Bevölkerung einsetzen.
Zur Bewältigung der Folgen des Ukraine-Kriegs ist das Engagement von privaten Personen sehr wichtig und richtig. Geld- und Sachspenden sind aktuell die beste Möglichkeit, den Menschen in der Ukraine zu helfen. Mehrere Hilfsorganisationen sind in der Ukraine und den angrenzenden Ländern aktiv und unterstützen die Menschen vor Ort und bei einer möglichen Flucht aus dem Gebiet der Ukraine. Es wird davon abgeraten, selbst in die Ukraine oder an die polnisch-ukrainische Grenze zu fahren.
Sie können die Menschen auch sehr gut unterstützen, wenn Sie hier in Niedersachsen aktiv werden. Wenden Sie sich an Ihre Kommune, an die Hilfsorganisationen und Wohlfahrtsverbände, an Vereine, die sich vor Ort um geflüchtete Menschen kümmern oder an die Freiwilligenagentur in Ihrer Kommune oder Ihrem Landkreis.
Viele Mitglieder haben sich in den letzten Tagen gemeldet und wollen für die ukrainischen Flüchtlinge Zimmer bereitstellen und damit ihre Solidarität ausdrücken. Dafür zunächst herzlichen Dank! Aktuell ist der Bedarf an Unterbringungsmöglichkeiten noch völlig unklar und wird weiterhin von den hierfür zuständigen Stadt- und Landkreisen beobachtet. Nach ersten Rückmeldungen werden die vorhandenen Kapazitäten noch als ausreichend betrachtet. Der DEHOGA steht gleichwohl in Kontakt mit Politik und Verwaltung. Sollte Bedarf bestehen, werden wir unsere Mitgliedsbetriebe informieren und um Unterstützung bitten; bis dahin sehen wir von Kapazitätsabfragen ab, die dann womöglich nicht mehr aktuell wären und jetzt in den Kommunen vor Ort nicht weiterhelfen.
Sie möchten schon jetzt Wohnraum für Geflüchtete zur Verfügung stellen?
Die Angebote werden von den Kommunen vor Ort koordiniert. Bitte wenden Sie sich an Ihre Gemeinde, in der Sie wohnen - z.B. Ihr zuständiges Bürgerbüro.
Es gibt auch einzelne Initiativen, die regional übergreifen Unterkünfte über das Internet vermitteln:
zum Portal Unterkunft Ukraine
Hier können Sie praktische Hilfe leisten, indem Sie Übernachtungsplätze für Geflüchtete aus der Ukraine anbieten.
Touristik hilft
Portal zur Vermittlung von Unterkünften an Schutzsuchende
Hier kann man als Touristiker Unterkünfte einstellen, die man den flüchtenden Ukrainern zur Verfügung stellen möchte. Das Tool ist dabei geeignet für Hotelzimmer, Campingplätze und Ferienhäuser, die ihre freien Unterkünfte einstellen wollen.
Rund 250.000 Menschen sind seit Kriegsbeginn bereits aus der Ukraine nach Deutschland geflüchtet. Viele von Ihnen haben bereits signalisiert, dass sie gern zeitnah in Deutschland arbeiten möchten. Derzeit werden sowohl auf regionaler Ebene als auch in bundesweiten Initiativen Möglichkeiten geschaffen, um Arbeitgeber und potentielle ukrainische Beschäftige zusammenzubringen.
Niedrigschwellig und kostenfrei ist beispielsweise das Angebot des Münsteraner Startups „Jobmine“. Auf der Jobmine-Seite können sich Arbeitgeber mit ihren Stellenangeboten und interessierte ukrainische Geflüchtete entsprechend registrieren und eintragen. Die Seite ist für diesen Zweck sowohl in deutscher als auch in ukrainischer Sprache nutzbar. Auch im Vermittlungsfall entstehen für beide Seiten keine Kosten.
Informieren Sie sich unter anderem auf folgenden Internetseiten:
Land Niedersachsen
Krieg in der Ukraine – Fragen und Antworten
Flüchtlingsrat Niedersachsen
Informationen für Engagierte und Flüchtlinge
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände
FAQ zur Einreise/Beschäftigung
BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Informationen zu Einreise und Aufenthalt für Menschen aus der Ukraine
Arbeitsagentur
Jobvermittlung für Geflüchtete
Die Arbeitsagentur beschäftigt sich mit dem Thema auf dieser Seite und bietet Geflüchteten ihre Hilfe in Sachen Jobvermittlung an.