Deutscher Hotel- und Gaststättenverband Niedersachsen

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Bettensteuer

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Bettensteuern

Das Unverständnis des DEHOGA zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Mai 2022 in Sachen Bettensteuern ist groß. Diejenigen, die darauf gebaut haben, dass das Bundesverfassungsgericht dem kommunalen Steuerfindungsrecht Grenzen setzt, sind enttäuscht worden. Es ist damit zu rechnen, dass die Kommunen nun bundesweit die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Anlass nehmen werden, ihre eigenen Pläne, "Bettensteuernzu etablieren, neu auf zu rollen.

Ein weiteres Problem in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist die nun zusätzlich ermöglichte Erhebung von Bettensteuern auch dort, wo es um geschäftliche Übernachtungen geht. Bislang war durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts festgelegt, dass Bettensteuern nur auf private Übernachtungen erhoben werden dürfen, somit der gesamte geschäftliche Übernachtungsbereich auszunehmen war. Einige Kommunen in Niedersachsen hatten allein diesen Umstand in der Vergangenheit zum Anlass genommen, von der Erhebung von Übernachtungssteuern Abstand zu nehmen. Auch hier könnte sich die Einstellung zu zukünftigen Übernachtungssteuern grundlegend verändern.

Uns bleibt der Appell an die Kommunen, in Anbetracht der Umsatzrückgänge im Beherbergungsgewerbe die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht als Ermunterung zu verstehen, neue Bettensteuern einzuführen.