Deutscher Hotel- und Gaststättenverband Niedersachsen
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Ein Ausbildungsvertrag ist vor Beginn der Ausbildung schriftlich mit den notwendigen Mindestinhalten zu schließen. Am einfachsten und sichersten ist es, das Vertragsmuster Ihrer IHK zu benutzen, das Sie nachfolgend zum Download finden. Bei minderjährigen Auszubildenden müssen Sie die Unterschrift der gesetzlichen Vertreter einholen. Die Probezeit muss mindestens einen und höchstens vier Monate betragen.
Den aktuellen Ausbildungsvertrag können Sie hier downloaden.
Sorgen Sie dafür, dass Ihr Auszubildender rechtzeitig bei der für Ihren Betriebsstandort zuständigen Berufsschule angemeldet wird. Der Beginn einer Ausbildung ist jederzeit möglich. Im Interesse eines systematischen Berufsschulunterrichts sollte der Ausbildungsbeginn auf den Beginn des jeweiligen Schuljahres gelegt werden.